ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://zuwendung-mv.de. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV (LAGuS) ist bemüht, diese Website im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BWebVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen werden in Kürze aufgeführt.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.11.2020 erstellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung lag noch kein Prüfbericht vor.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir antworten schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie können auch eine E-Mail schreiben an: andreas.martens@lagus.mv-regierung.de
Wir werden versuchen, noch bestehende Barrieren schnell abzubauen. Dankeschön, dass Sie mit Ihrem Hinweis dabei helfen.
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 4 BWebVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Link zum Beschwerdeverfahren [im Aufbau]
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail:
ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet:
http://www.barrierefreies-web-mv.de
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.